Einige Bauanträge standen auf der Agenda
In der Berichterstattung kann u.a. bei ONETZ nachgelesen werden.
https://www.onetz.de/oberpfalz/koenigstein/stirnrunzeln-einigen-bauantraegen-marktrat-koenigstein-id3187241.html
Persönlich finde ich es Schade, dass die NN-Artikel nur in den Print-Ausgaben zur Verfügung stehen.
Froh bin ich aber über die Tatsache, dass überhaupt berichtet wird, was keine Selbstverständlichkeit ist, wenn ich die Veröffentlichung(en) von Pressemitteilungen der letzten Monate betrachte.
Für Stirnrunzeln sorgten die Baupläne nicht, jedoch gab es drei Hinweise bzw. Nachfragen welche aber keinerlei Einfluss auf die Zustimmung genommen hätten.
- Die vorgeschriebene Wartefrist von vier Wochen sollte bei Bauten im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingehalten werden. (Gewerbegebiet Königstein)
Hier stellte sich nach Prüfung des Sachverhalts heraus, dass es bereits am 09.11.2020 in der Verwaltung angezeigt wurde!
- Ein Nachweis über die Versickerung des Oberflächenwassers muss noch durch den Bauherrn erstellt und eingereicht werden. (Gewerbegebiet Königstein)
Hier stellte sich nach Prüfung des Sachverhalts heraus, dass wir als Kommune den Bauherrn nicht zu solch einem Gutachten verpflichten können. Sollte es hier zu Überschwemmungen kommen, muss der Eigentümer für mögliche Schäden selbst haften bzw. aufkommen. - Bei einer Bauvoranfrage für Loch, wird es bei einer möglichen Erschließung zu höheren Kosten kommen. Dies wollen wir vorab genauer schätzen lassen und mit dem Antragsteller besprechen, da er diese zu tragen hätte. Ein Streit bzw. Diskussion im Nachhinein soll verhindert werden.
Hier stellte sich nach erneuter Prüfung des Sachverhalts heraus, dass der Bauinteressent vollumfänglich darüber informiert war. Nun gilt es hier abzuwarten, inwiefern die nötigen Wasser- und Abwasseranschlüsse verlegt werden können. Daher die Bauvoranfrage um dies alles im Vorfeld abstimmen zu können ehe der Bauantrag offiziell gestellt wird.
Bauvoranfragen haben sich in den letzten Monaten bewährt, sollte es Abweichungen vom Bebauungsplan, Gestaltungsfibeln usw. geben.
So kann man vor der offiziellen Antragsstellung unangenehme Dinge und Überraschungen verhindern, welche mit Auflagen verbunden sein könnten.
Anschließend wurde einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Am Weihergarten" Königstein - Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ein weiterer wichtiger Beschluss auf dem Weg zum neuen Baugebiet.