Viel formelles gehört auch dazu - Aber es gehören die Beschlüsse des Marktrates dazu
Diese Sitzung fand eine Woche vorab der Haushaltssitzung statt um wichtige Sachverhalte für weitere Bearbeitungen formal zu beschließen bzw. die wichtig sind um weitere Maßnahmen durchführen zu können.
Ein Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 01.06.2015,vFl.Nr. 60, Gemarkung Kürmreuth, wurde einstimmig genehmigt.
Der Marktrat Königstein beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den vom Büro Seuss Ingenieure GmbH gefertigten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Baugebiet „Am Weihergarten“, Königstein, in der Fassung vom 19.03.2021 als Satzung.
Diese Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Marktrat Königstein fasst gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Eichbühl“ in Kürmreuth in der Fassung vom 19.03.2021 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse. Der Marktrat beauftragt die Verwaltung mit:
- der Mitteilung der Abwägungsbeschlüsse an die Behörden und Bürger
- der Vorbereitung der Ausfertigung des Bauleitplans gemäß Art. 26 Abs. 2 GO sowie
- der anschließenden Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Außerdem standen noch Beteiligungen benachbarter Kommunen an, die keinerlei Einwirkungen auf die Marktgemeinde Königstein haben.
Anschließend fand wie immer ein nichtöffentlicher Teil statt.